Die Satzung der Stiftung Krankenhaus für Naturheilweisen
Ziel des Stiftungsvorstands ist es, die Stiftung und das KfN auf Dauer medizinisch und wirtschaftlich zukunftsfähig und nachhaltig zum Wohl der Patienten aufzustellen. Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft und die Veränderungen in unserem Gesundheitssystems der letzten Jahre haben verstärkt organisatorische Aspekte zutage treten lassen, die eine Aktualisierung der Satzung erforderlich gemacht haben.
Wie die medizinische und gesellschaftliche Entwicklung verstärkt aufzeigt, gibt es einen steigenden Bedarf an psycho-somatischer Medizin, die durchaus mit den Mitteln der Naturheilverfahren und Homöopathie abbildbar ist. Zu Zeiten der Stifterin war medizinisch bei den meisten Krankheitsbildern nur eine Behandlung der körperlichen (somatischen) Krankheiten mittels relativ unspezifischer, teils erheblich belastender Therapieformen möglich (Aderlass, Purgieren, Schröpfen). Die Entwicklung der Psychiatrie als medizinische Wissenschaft begann ebenfalls erst 1794 mit der sog. „Befreiung der psychisch Kranken von Ihren Ketten“ durch den französischen Arzt Philippe Pinel. Bis dahin wurden psychisch Kranke gesellschaftlich tabuisiert und in Anstalten mit Zwangsmitteln ruhig gehalten.
Auch die heute etablierte Psychosomatik existierte damals noch nicht. Vielmehr galten psychosomatische Beschwerden eher als Verhaltensauffälligkeiten ohne Möglichkeit einer spezifischen Behandlung. Mit der Vorstellung seines Organons der Heilkunst 1810 war der Begründer der Homöopathie Samuel Hahnemann diesbezüglich äußerst modern: Im Rahmen seines homöopathischen Behandlungsansatzes werden bis heute die Geistes- und Gemütssymptome in der homöopathischen Mittelwahl bei allen o.g. Erkrankungsformen besonders berücksichtigt.
Durch neuere Forschung im Bereich der Psychosomatik, Etablierung neuer Wissenschaftszweige (z.B. Neuro-Psycho-Immunologie etc.) und Schaffung individueller spezifischer Behandlungsansätze erlebt die Psychosomatik seit Jahren einen starken Aufschwung, sodass heute ein großer Bedarf sowohl an ambulanten als auch an stationären Leistungen besteht (lange Wartelisten für Therapieplätze). Zum anderen gibt der homöopathische Ansatz auch die Möglichkeit, dass die Stiftung bei Bedarf eine eigene Einrichtung zur Fort- und Weiterbildung von Ärzten, von medizinischem Assistenzpersonal und Pflegepersonal betreibt.
Diese Entwicklungen und die notwendige Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse haben eine Anpassung unserer Satzung, die diese zeitgemäßen Veränderungen berücksichtigt, erforderlich gemacht.
Die aktuelle Fassung der Satzung wurde am 10.06.2021 von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern genehmigt.
Die aktuellen Änderungen betrafen zum einen den Stiftungszweck (§2). Hierbei handelt es sich nicht um eine Änderung des Stiftungszwecks, sondern um eine Präzisierung, die vom Willen der Stifterin gedeckt ist.
So war bislang im von der Stiftung betriebenen „Krankenhaus für Naturheilweisen“ nur eine stationär angebotene somatische Medizin abgedeckt. Der Stiftungszweck ist jetzt wie in §2 neu beschrieben „die Errichtung, der Unterhalt und der Betrieb von Einrichtungen der Krankenversorgung“ - stationär und ambulant - in denen „bevorzugt die natürliche Heilweise und die Homöopathie angewendet werden – damit auch eine Öffnung für das Angebot „psychosomatischer Leistungen“.
Eine weitere Änderung der Satzung betraf die Installation eines „Stiftungsbeirats“ (§ 6 Abs. 1 b u. § 10 neu). Die Mitglieder dieses neuen Organs der Stiftung haben die Aufgabe, dem Stiftungsvorstand und der Geschäftsführung des KfN als ein Gremium von hochrangigen Experten des Gesundheitswesens mit ihrer Kompetenz beratend zur Seite zu stehen. Zur Wahrung der historisch gewachsenen, traditionell engen Verbindung zum Verein war auch die 1.Vorsitzende in den Beirat eingeladen worden.
Als weitere Aufgabe ist diesem Organ der Stiftung aus unabhängigen Fachleuten alle vier Jahre die Wahl des Stiftungsvorstands zugewiesen.