Behandlungsmöglichkeiten im KfN
Ihre Behandlung – so individuell wie Ihre Erkrankung
Ambulant, stationär oder in unserer speziellen Schmerztherapie: Im KfN gibt es verschiedene Möglichkeiten einer integrativen Behandlung. Hier finden Sie schnell heraus, welche zu Ihrer Situation passt. Und wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen persönlich weiter.

Drei Wege, ein Ziel: die für Sie passende Behandlung.
Wählen Sie unten Ihren Weg – oder nutzen Sie weiter unten die Entscheidungshilfe, wenn Sie noch unsicher sind.
Welcher Weg passt zu mir?
Jede Situation ist anders. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, sich einzuordnen – tippen Sie auf die Aussage, die am ehesten auf Sie zutrifft. Im Zweifel beraten wir Sie gern persönlich.
Gut zu wissen: Ein stationärer Aufenthalt – einschließlich der speziellen Schmerztherapie – ist bei entsprechender medizinischer Indikation im Regelfall eine Kassenleistung (mit ärztlicher Einweisung, bei privater Versicherung mit Kostenübernahme). Die Leistungen der ambulanten Praxis werden überwiegend privat bzw. als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Das trifft am ehesten auf mich zu:
Dann kommt ein stationärer Aufenthalt in Frage – eine mehrtägige, ganzheitliche Behandlung, im Regelfall als Kassenleistung. Zum stationären Aufenthalt →
Dann ist unsere spezielle Schmerztherapie das passende Angebot – ein aktives Gruppenprogramm speziell für chronische Schmerzen. Zur Schmerztherapie →
Dann ist unsere Ambulanz der richtige Weg – mit Sprechstunden und Gesundheitsprogrammen, ohne Klinikaufenthalt. Zur Ambulanz →
Kein Problem – wir ordnen Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen ein. In der prästationären Sprechstunde klären wir auch, ob ein stationärer Aufenthalt und dessen Kostenübernahme für Sie in Frage kommen. Kontakt aufnehmen →
Flyer: Das erwartet Sie im KfN
Alle wichtigen Informationen rund um das KfN zum Herunterladen.

Kosten & Abrechnung
Für einen stationären Aufenthalt – einschließlich der speziellen Schmerztherapie – gilt:
- Für gesetzlich versicherte Patienten (GKV): Sie sind völlig abgesichert. Da wir im Vorfeld durch unser Screening alles genau prüfen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den stationären Aufenthalt komplett (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage), die Sie selber zahlen müssen.
- Für privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte (PKV): Auch hier werden die Kosten im stationären Rahmen in der Regel übernommen. Da private Tarife jedoch stark variieren, empfehlen wir Ihnen dringend, die Kostenübernahme vor Beginn des Klinikaufenthalts schriftlich mit Ihrer Versicherung und der Beihilfestelle zu klären. Dies gilt auch für Zusatzleistungen wie Einzel- oder Doppelzimmer oder Chefarztbehandlung.
Die Leistungen der ambulanten Praxis werden privat bzw. als Selbstzahlerleistung abgerechnet. In der prästationären Sprechstunde klären wir, ob ein stationärer Aufenthalt und dessen Kostenübernahme für Sie in Frage kommen – über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie vorab.
Nicht sicher, welcher Weg passt?
Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die richtige Möglichkeit für Ihre Situation.

Das sagen unsere Patienten
Echte Erfahrungen unserer Patientinnen und Patienten – authentisch, ehrlich und vertrauensvoll.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Möglichkeiten am KfN – von der Auswahl des richtigen Wegs bis zur Kostenübernahme.

Nicht die passende Antwort gefunden?
Kontaktieren Sie uns gerne
Das hängt von Ihrer Situation ab: Die Ambulanz ist für Behandlungen ohne Klinikaufenthalt gedacht, der stationäre Aufenthalt für die mehrtägige Behandlung einer Erkrankung, die spezielle Schmerztherapie für chronische Schmerzen. Nutzen Sie die Entscheidungshilfe oben – oder kontaktieren Sie uns.
Ein stationärer Aufenthalt – auch die spezielle Schmerztherapie – ist bei entsprechender Indikation im Regelfall eine Kassenleistung. Die Ambulanz rechnet überwiegend privat bzw. als Selbstzahlerleistung ab.
Für einen stationären Aufenthalt benötigen Sie eine ärztliche Einweisung (bei privater Versicherung eine Kostenübernahme). Für einen Termin in der ambulanten Praxis ist keine Überweisung nötig.
Beim stationären Aufenthalt steht die Behandlung Ihrer Erkrankung im Vordergrund. Die spezielle Schmerztherapie ist ein aktives Gruppenprogramm über drei Therapiewochen, das Sie befähigt, langfristig mit chronischen Schmerzen umzugehen. Mehr dazu auf den Seiten zum stationären Aufenthalt und zur Schmerztherapie.
Ja. In der prästationären Sprechstunde unserer Ambulanz klären wir, ob ein stationärer Aufenthalt für Sie in Frage kommt, und unterstützen bei der Kostenübernahme.
Für den stationären Aufenthalt und die Schmerztherapie läuft die Anmeldung über unser Online-Tool medflex. Für die Ambulanz können Sie einen Termin über das Sekretariat vereinbaren. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.



